Unser Unternehmen verfügt über ein Designpatentzertifikat.
Das Designpatent ist Gegenstand des Patentrechts und unterliegt dem Patentschutz. Es bezieht sich auf das Design des gesetzlich gewährten Patentrechts. Es unterscheidet sich grundlegend von einer Erfindung oder einem Gebrauchsmuster, da das Design keine technische Lösung darstellt. Artikel 2 des chinesischen Patentgesetzes besagt: „Design bezeichnet ein neues Design, das ästhetisch ansprechend und für industrielle Anwendungen geeignet ist, wie beispielsweise die Form, das Muster oder die Kombination von Produkten sowie die Kombination von Farbe, Form und Muster.“ Das Designpatent muss folgende Anforderungen erfüllen:
(1) bezeichnet eine Gestaltung aus Form, Muster, Farbe oder einer Kombination davon;
(2) Das Design muss dem Erscheinungsbild des Produkts entsprechen;
(3) Muss ästhetisch sein;
(4) Muss für industrielle Anwendungen geeignet sein.